Antrag auf Schiedsstellenentscheidung gemäß § 133 SGB IX

Sie stellen hiermit bei der Geschäftsstelle einen Antrag auf Schiedsstellenentscheidung gemäß § 133 SGB IX.

Nach § 8 Abs. 3 der baden-württembergischen Schiedsstellenverordnung SGB IX ist der Sachverhalt und das Ergebnis der vorangegangenen Verhandlungen darzulegen sowie die Gegenstände aufzuführen, über die eine Vereinbarung nicht zustande gekommen ist. Ferner soll die von der antragsstellenden Vertragspartei vertretene Auffassung zu den strittigen Gegenständen begründet werden. Die für die Entscheidung der Schiedsstelle erforderlichen Nachweise und Unterlagen sind beizufügen.

Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrags verwendet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle über das allgemeine Postfach oder die angegebenen Ansprechpartner.

Bitte beachten Sie: Bei Absendung des Antrags fallen Gebühren an. Weitere Informationen finden Sie unter: SGB IX Schiedsstelle: Kommissionen und Schiedsstellen

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Antrag die maskuline Form verwendet. Sie gilt gleichermaßen für alle Geschlechter.


Datenschutzhinweis